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Die Entscheidung der Woche

von Denise Zangenfeind | #Dr.Keil #Erbrecht #Arbeitsrecht #Corona #EU #Aufbaufond #BVerfG #Darlehen #Zuschüsse

Mit Beschluss vom 26.03.2021 entschied das BVerfG, dass Bundespräsident Steinmeier das deutsche Zustimmungsgesetz zum EU-Aufbaufond vorerst nicht ausfertigen darf.

Erst Donnerstag hatte der Bundestag, am Vormittag gestrigen Tages sodann der Bundesrat, dem Gesetz zugestimmt.

Es sieht u.A. einen Eigenmittelbeschluss vor, mit welchem 750 Milliarden Euro schwere Corona-Wiederaufbaufonds eingeholt werden sollen. Ein Teil dieser Summe soll als Zuschüsse für die Mitgliedstaaten ausgezahlt werden, ein anderer Teil jedoch als Darlehen. Hierzu sollen gemeinsam Schulden aufgenommen werden.

Eine Begrüngung des Beschlusses veröffentlichte das BVerfG bisher nicht. Der Kläger, eine Bürgerinitiative, begründete seinen Eilantrag damit, dass eine gemeinschaftliche Verschuldung unzulässig sei und unkalkulierbare finanzielle Risiken mit sich bringe. Die EU sei verpflichtet, ihren Haushalt vollständig aus eigenen Mitteln zu finanzieren; Schulden seien jedoch Fremdmittel.

Die Begründung des BVerfG soll nachgereicht werden.

Bis zur Ratifizierung durch alle 27 EU-Staaten kann die EU nicht mit der Aufnahme und Auszahlung der Kredite beginnen.

BVerfG 2 BvR 547/21
Quelle: tagesschau, Legal Tribune Online
Artikel: dz

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