Rechtsanwaltskammer
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Italienische Herabsetzungsklage

Überblick – Azione di Riduzione

Hat ein italienischer Staatsbürger in seinem Testament einen gesetzlichen Erben, welcher zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten gehört enterbt, so kann dieser seinen Pflichtteil geltend machen. Der Pflichtteil existiert im italienischen Erbrecht als sogenanntes Noterbenrecht, was bedeutet, dass dem erbberechtigten Angehörigen ein echter Teil des Nachlasses zusteht. Es handelt sich also nicht nur um einen einfachen Wertersatzanspruch, wie ihn das deutsche Erbrecht vorsieht.

Der Anspruch wird geltend gemacht, indem die testamentarische Verfügung gekürzt wird. Dies geschieht in Form einer Herabsetzungsklage (in der Provinz Südtirol auch Kürzungsklage genannt). Die Klage muss vor einem ordentlichen Gericht erhoben werden. Nach dem erfolgreich durchgeführten Klage gehört der Pflichtteilsberechtigte zum Kreis der (Not)Erben.

Dr. Keil & Kollegen | Kanzlei für deutsch-italienisches Erbrecht

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