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Die Entscheidung der Woche
von Daniele Pugliese
Das Hessische Landesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 30. Mai 2025 (Az. 10 GLa 337/25) klargestellt, dass Hinweisgeber vor Benachteiligungen im Arbeitsverhältnis geschützt sind. Im Streitfall hatte eine Führungskraft eines Investmenthauses Meldungen zu Greenwashing-Vorwürfen an Aufsichtsbehörden abgegeben und dafür anwaltliche Hilfe genutzt. Ihr Vorgesetzter untersagte jedoch, bei fachlichen Themen den Anwalt einzubeziehen.
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Die Veröffentlichung der Woche
von Daniele Pugliese
Neues Fachbuch „Anwaltsformulare Testamente“
Im zerb Verlag ist das Werk Anwaltsformulare Testamente von Rogmeier, Sikora und Krug in der 7. Auflage erschienen. Das Handbuch bietet praxisnahe Formulierungshilfen und rechtliche Erläuterungen zu allen zentralen Fragen rund um die Testamentserrichtung.
Die Entscheidung der Woche
von Daniele Pugliese
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 6. Dezember 2024 (V ZR 159/23) entschieden, dass die Bezeichnung eines Rückübertragungsanspruchs als „höchstpersönlich“ in einem Grundstücksüberlassungsvertrag nicht automatisch bedeutet, dass anwaltliche Vertretung ausgeschlossen ist. Weiterlesen … Die Entscheidung der Woche
Die Entscheidung der Woche
von Daniele Pugliese
Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Beschluss vom 3. Februar 2025 (Az. 10 W 102/24) entschieden, dass die vier Kinder eines Erblassers jeweils zu gleichen Teilen Erben geworden sind. Streitpunkt war ein gemeinschaftliches Testament, in dem zwar eine Immobilie einzelnen Familienmitgliedern zugewandt wurde, die Erbeinsetzung jedoch ausdrücklich alle Kinder betraf. Weiterlesen … Die Entscheidung der Woche
Die Entscheidung der Woche
von Daniele Pugliese
Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 9. April 2025 (BGH, Beschl. v. 09.04.2025 – XII ZB 599/23) bekräftigt, dass auch im elektronischen Rechtsverkehr über das besondere Anwaltspostfach (beA) die einfache Signatur zwingend erforderlich bleibt. Im zugrunde liegenden Fall war die Berufung zwar fristgerecht eingereicht, der Schriftsatz endete jedoch lediglich mit der Bezeichnung „Rechtsanwältin“. Da ein Namenszug oder eine sonstige Signatur fehlten, verwarf das Oberlandesgericht die Berufung als unzulässig, zu Recht, wie der BGH bestätigte.

