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Die Entscheidung der Woche
von Denise Zangenfeind
Mit Urteil vom 20.05.2020 entschied der BGH über die Ergänzung eines unvollständigen Nachlassverzeichnisses.
Danach kann der Pflichtteilsberechtigte die Ergänzung bzw. Berichtigung eines notariellen Nachlassverzeichnisses auch dann verlangen, wenn dieses wegen unterbliebener Mitwirkung des Erben teilweise unvollständig ist.
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#Nachlass #Notar #Pflichtteil #Ergänzung #Mitwirkung #Erben #Berichtigung

Die Entscheidung der Woche
von Denise Zangenfeind
Mit Hinweisbeschluss vom 14.05.2020 kündigte das OLG Frankfurt an, gegen einen Gebrauchtwagenkauf für einen Euro auf der Versteigerungsplatform eBay zu urteilen.
Der Beklagte hatte einen Gebrauchtwagen im Wert von 12.000€ versehentlich zu einem Sofortkauf-Preis von 1,00€ eingestellt.
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#eBay #Gebot #Sofortkauf #Gebrauchtwagen #Frankfurt #Versteigerung

Die Entscheidung der Woche
von Denise Zangenfeind
Mit Beschluss vom 28.01.2020 entschied das OLG München über die Wirksamkeit eines Testaments auf einem eingerissenen Notitzzettel.
Grundsätzlich steht der Wirksamkeit eines Testaments nicht entgegen, dass es auf einem ungewöhnlichen Material errichtet wurde.
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#Erbrecht #Groß-Gerau #Testament #Notizzettel #Riss #Widerruf #Urkunde

Die Entscheidung der Woche
von Denise Zangenfeind
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#Arbeitsrecht #Urlaub #Altersteilzeit #Urlaubsanspruch #Arbeitspflicht #Erholung #Mindesturlaub #Freistellung

Die Entscheidung der Woche
von Denise Zangenfeind
Mit Urteil vom 13.11.2019 entschied der BGH über die Verjährung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen vor postmortaler Vaterschaftsfeststellung.
Auch im Falle einer postmortalen Vaterschaftsfeststellung verjährt der einem pflichtteilsberechtigten Abkömmling gem. §2329 BGB gegen den Beschenkten zustehenden Pflichtteilsergänzungsanspruch gem. §2332 II BGB aF in drei Jahren ab dem Eintritt des Erbfalls.
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#Verjärhung #Vaterschaft #postmortal #Feststellung #Pflichtteil #Anspruch #Abkömmling #Erbfall
Zwar setzt der gesetzliche Urlaubsanspruch nach §§ 1, 3 BUrlG dem Grunde nach nur ein bestehendes Arbeitsverhältnis voraus, jedoch ist für den Zeitraum der Altersteilzeit der gesetzliche Urlaubsanspruch jahresbezogen nach der Anzahl der Tage mit Arbeitspflicht zu berechnen.