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Die Entscheidung der Woche

von Denise Zangenfeind

Mit Beschluss vom 03.09.2019 entschied das KG Berlin über die Grundbuchberichtigung bei der Übertragung von Erbteilen. Werden nach dem Tod des eingetragenen Berechtigten Erbteile übertragen, so sind diejenigen Personen als Berechtigte in das Grundbuch einzutragen, die zum Zeitpunkt der Grundbuchberechtigung materiell berechtigt sind. Weiterlesen …

#Grundbuch #Erbteile #Berichtigung