Die Entscheidung der Woche

von Denise Zangenfeind | #Dr.Keil #Erbrecht #Arbeitsrecht #AGB #Verfallfrist #Klausel #Transparenz

Mit Urteil vom 24.08.2021 entschied das LAG Baden-Württemberg über Verfall des Anspruchs auf Urlaubsabgeltung.

 

Das Gereicht stellte klar, dass eine AGB-Klausel in einem Arbeitsvertrag, welche eine Verfallfrist/Ausschlussfrist betrifft, nicht bereits deshalb intransparent nach § 307 Abs. 1 S. 2 BGB und unwirksam ist, weil sie Ansprüche aus ihrem Anwendungsbereich nicht ausdrücklich ausnimmt, deren Erfüllung der Arbeitgeber zugesagt oder die er anerkannt oder streitlos gestellt hat. Finden sich keine weiteren Anhaltspunkte im ihrem Wortlaut ist die Klausel nicht irreführend hinsichtlich der wahren Rechtslage und suggeriert dem verständigen Arbeitnehmer auch nicht, er müsse den Anspruch auch in den genannten Fällen geltend machen.

 

Es führt aus, dass das Transparenzgebot den Verwender von Allgemeinen Geschäftsbedingungenverpflichtet, die Rechte und Pflichten seines Vertragspartners klar und verständlich darzustellen. Wegen der weitreichenden Folgen von Ausschlussfristen muss aus der Verfallklausel, wenn diese dem Transparenzgebot genügen soll, ersichtlich sein, welche Rechtsfolgen der Vertragspartner zu erwarten hat und was er zu tun hat, um deren Eintritt zu verhindern.

 

LAG Baden-Württemberg 19 Sa 7/21

Artikel: dz

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