Die Entscheidung der Woche
von Denise Zangenfeind | #Dr.Keil #Erbrecht #Arbeitsrecht #Pflichtteil #Auskunft #Wertermittlung
Mit Urteil vom 29.09.2021 entschied der BGH über den Anspruch auf Wertermittlung auch nach Veräußerung eines Nachlassgegenstands.
Das Gericht kam dabei zu dem Schluss, dass dem Anspruch des Pflichtteilsberechtigten auf Wertermittlung gem. § 2314 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 BGB nicht der Umstand entgegensteht, dass der Nachlassgegenstand vom Erben nach dem Erbfall veräußert wurde.
Gemäß § 2314 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 BGB kann der Pflichtteilsberechtigte verlangen, dass der Wert der Nachlassgegenstände ermittelt wird. Der Anspruch dient laut BGH vorallem dazu, dem Pflichtteilsberechtigten die Beurteilung des Risikos eines Rechtsstreits über den Pflichtteil zuerleichtern.
Dem steht nicht der Umstand entgegen, dass der Nachlassgegenstand vom Erben nach dem Erbfall veräußert wurde. Dies rechtfertigt sich daraus, dass dem Pflichtteilsberechtigten anderenfalls der Nachweis verwehrt bzw. zumindest erschwert würde, dass der Veräußerungserlös nicht dem tatsächlichen Verkehrswert entspricht.
BGH IV ZR 328/20
Artikel: dz

