Die Entscheidung der Woche

von Denise Zangenfeind | #Dr.Keil #Erbrecht #Arbeitsrecht #Beweis #Arbeitsunfähig #Entgeltfortzahlung

Mit Urteil vom 08.09.2021entschied das BAG über den Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Das Gericht stellte klar, dass einer ordnungsgemäß ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wegen der normativen Vorgaben im Entgeltfortzahlungsgesetz eine hoher Beweiswert zukommt. Der Tatrichter kann normalerweise den Beweis einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit als erbracht ansehen, wenn der Arbeitnehmer im Rechtsstreit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt.


Ein auf diese Weise erbrachter Beweis kann nicht durch einfaches Bestreiten mit Nichtwissen erschüttert werden, sondern nur durch Vortragen anderer Umstände, die ernsthafte Zweifel an der Erkrankung des Arbeitnehmers begründen. Im Bestreitensfall müssen diese bewiesen werden.

Solche Zweifel können sich etwa daraus ergeben, dass eine am Tag der Eigenkündigung des Arbeitnehmers ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung passgenau die nach der Kündigung noch verbleibende Dauer des Arbeitsverhältnisses abdeckt.

BAG 5 AZR 149/21
Artikel: dz

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