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Die Entscheidung der Woche

von Denise Zangenfeind | #Dr.Keil #Erbrecht #Arbeitsrecht #Ehegatten #Haushalt #Arbeitgeber

Mit Urteil vom 18.11.2021 entschied das BAG über die Arbeitgeberstellung von Eheleuten.

 

Der Gericht entschied hierbei, dass ein von einem Ehegatten begründetes Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitnehmer im Bezug auf den gemeinsamen Haushalt der Ehegatten nicht stets zugleich die Mitverpflichtung des anderen Ehegatten als Arbeitgeber herbeiführt.

 

Dies kann weder aus einer Verkehrssitte abgeleitet werden; noch würde dies den Interessen der Betroffenen allgemein gerecht werden.

 

Die Betroffenen haben vielmehr regelmäßig gemäß dem „Offenkundigkeitsprinzip“ ein Interesse daran, dass eine Berechtigung und Verpflichtung eines Dritten nur eintritt, wenn der Vertreter erkennbar im Namen des Vertretenen auftritt. Dies kann aber nicht allein aus der Führungs eines gemeinsamen Haushalts abgeleitet werden. Ein privater Haushalt ist auch weder Unternehmen noch Betrieb, auf welches/welchen sich eine Einstellung beziehen könnte.

 

BAG 2 AZR 229/21

Artikel: dz

 

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