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Die Entscheidung der Woche

von Denise Zangenfeind |

Mit Urteil vom 24.02.2022 entschied das BAG über die Zulässigkeit der Unterbreitung eines Aufhebungsvertrages nur zur sofortigen Annahme.

 

Das Gericht hat diese Zulässigkeit im Ergebnis bejaht; sie verstoße nicht gegen das Gebot des fairen Verhandelns. Dieses stellt eine vertragliche Nebenpflicht gem. § 311 II Nr. 1 iVm § 241 II BGB dar und gewährleistet, die Wahrung eines Mindestmaßes an Fairness im Vorfeld des Abschlusses eines Aufhebungsvertrags. Den Interessen beider Parteien ist gleichermaßen Rechnung zu tragen. Das Gebot nicht den Inhalt des Vertrags, sondern den Weg zum Vertragsschluss.

 

Dass der Arbeitnehmer ein Angebot nur sofort annehmen kann und keine (weitere) Bedenkzeit erhält und/oder keinen Rechtsrat einholen kann, ist ein im Rahmen von Vertragsverhandlungen zulässiger Druck und nicht unfair. Es ist laut dem Gericht ein legitimer Weg des Arbeitgebers, sein Verhandlungsziel zu erreichen.

 

BAG 6 AZR 333/21

Artikel: dz

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