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Die Entscheidung der Woche

von Denise Zangenfeind |

Mit Urteil vom 05.04.2022 entschied das OLG München über die Auslegung des Begriffs "vorhandenes Bargeld" in einem privatwirtschaftlichen Testament.

Nach der Auslegung des Gerichts kann der Begriff "vorhandenes Bargeld" auch "leicht verfügbare Bankguthaben" umfassen. Diese Auslegung sei aber nicht zwingend. Maßgeblich sei hierbei, wie der Erblasser selbst den Begriff des Bargelds verstanden hat.

Der Senat selbst geht davon aus, dass auf Bankkonten vorhandenes Vermögen ersichtlich "unbar" ist. Es müssten also gewichtige Gründe davor sprechen, dass der Erblasser dies anders verstanden hat. Umstände, die im Rahmen der Testamentsauslegung herangezogen werden sollen, müssten aber entweder unstreitig oder zuvor vom Gericht festgestellt worden sein.

OLG München 33 U 1473/21
Artikel: dz

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