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Die Entscheidung der Woche

von Denise Zangenfeind |

Mit Urteil vom 20.09.2022 entschied der EuGH die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung.

Das Gericht kam dabei zu dem Schluss, dass die deutsche Regelung rechtswidrig ist. Ohne Anlass dürfen Kommunikationsdaten nur unter strengen Voraussetzungen gespeichert werden. Eine Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten im Bereich der elektronischen Kommunikation sei allgemein und umfassend nur bei Bedrohung und Verteidigung der nationalen Sicherheit unter milderen Voraussetzungen möglich. Stets muss hierbei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eingehalten werden.

Der EuGH bestätigt damit seine bisherige Rechtsprechung. Gleichzeitig steckt er einen Rahmen für Neuregelungen ab.

EuGH C-793/19, C-794/19
Quelle: tagesschau, LTO, rnd
Artikel: dz

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