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Die Entscheidung der Woche

von Denise Zangenfeind |

 

Mit Beschluss vom 11.04.2022 entschied das OLG Düsseldorf über Bindung des längerlebenden Ehegatten einer kinderlosen Ehe an eine Schlusserbeinsetzung.

 

Im Fokus der Entscheidung stand hier die Wechselbezüglichkeit. Konkret ging es um den Fall, dass sich kinderlos gebliebene Ehepartner in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig zu Alleinerben und Verwandte beider Seiten zu Schlusserben einsetzen. Solche letztwilligen Verfügungen sind gleich in mehrfacher Hinsicht wechselbezüglich. Wechselbezüglich ist (1) die Einsetzung der Eheleute zu gegenseitigen Alleinerben, (2) die gegenseitige Erbeinsetzung der Eheleute und die Berufung von eigenen Verwandten zu Schlusserben sowie (3) schließlich auch die Schlusserbeneinsetzung als solche.

 

Die Wechselbezüglichkeit der Verfügungen ergibt sich aber aus den Umständen des Einzelfalles, so dass es durchaus Abweichungen dieser grundsätzlichen Auslegung geben kann.

 

OLG Düsseldorf I-3 Wx 82/21

Artikel: dz

 

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