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Die Entscheidung der Woche

von Denise Zangenfeind |

 

Mit Beschluss vom 22.06.2022 entschied das Kammergericht über die Wirksamkeit einer Errichtung eines Nottestaments in Form des 3-Zeugen-Testaments.

 

Ausgangspunkt der Entscheidung war das Bedürfnis der engen Auslegung eines solchen Notlagentestaments. Hierbei hob das Gericht hervor, dass ein solches Testament jedoch nicht bereits wegen der Anwesenheit eines vierten Zeugen, in dessen Person ein Ausschlussgrund wie etwa die Begünstigung liegt, unwirksam ist. Dies gilt selbst dann, wenn die Anwesenheit des Zeugen die Testamentserrichtung tatsächlich beeinflusst haben könnte; es sei anzunehmen, dass die Anwesenheit von drei unbefangenen Zeugen eine ordnungsgemäße Testamentserrichtung gewährleistet.

 

Hingegen ist das Testament unwirksam, wenn der Erblasser nur körperlich zu schwach, um ein eigenhändiges Testament zu errichten. Dies kommt nicht der in § 2250 Abs. 2 BGB geforderten Todesgefahr gleich. In solchen Fällen ist eine Errichtung des Testaments vor einem Notar oder dem Bürgermeister vorrangig.

 

KG 6 W 7/21

Artikel: dz

 

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