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Die Entscheidung der Woche

von Denise Zangenfeind |

Mit Beschluss vom 09.08.2022 entschied das OLG Brandenburg über den Ausschluss des Ehegattenerbrechts bei unzureichender Scheidungsvollmacht.
 
Das Gericht kam im Ergebnis dazu, dass das es zum Ausschluss des Ehegattenerbrechts eines wirksamen Scheidungsantrags bedarf. Zur Stellung eines solchen bedarf es einer Scheidungsvollmacht, mithin einer besonderen, auf das Verfahren gerichteten Vollmacht. Eine allgemeine Prozessvollmacht oder gar eine Generalvollmacht genügen nicht. Die Vollmacht in Ehesachen muss neben der Partei auch die Ehesache genau bezeichnen, auf die sie sich bezieht. Die Bestimmung soll sicherstellen, dass eine Ehesache nur auf Grund einer persönlichen Entscheidung jedes Ehegatten über die Erhaltung oder Auflösung der Ehe betrieben wird.
 
OLG Brandenburg 3 W 17/22
Artikel: dz

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