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Die Entscheidung der Woche

von Denise Zangenfeind |

Mit Urteil vom 17.11.2022 entschied das Landgericht Hamburg über eine Kündigung wegen Löschung erforderlicher betrieblicher Daten.

 

Das Gericht führte zunächst aus, dass es grundsätzlich einen zur außerordentlichen Kündigung berechtigenden Grund darstellen kann, wenn ein Arbeitnehmer erforderliche betriebliche Dateien oder auch E-Mails unberechtigt löscht und sie so dem Zugriff des Arbeitgebers entzieht.

 

Allerdings darf der Arbeitgeber nicht bloß auf Listen mit gelöschten Dateien verweisen, wenn der Arbeitnehmer behauptet, es handle sich um private E-Mails, Entwurfsfassungen oder die Dateien seien in anderen Ordnern weiterhin vorhanden.

 

Das bloße Kopieren von Dateien hinwegen ist laut dem Gericht kein wichtiger Grund, sofern die Kopien nicht anderweitig rechtswidrig verwendet werden. Anders sei dies, wenn Kopien pflichtwidrig nicht an den Arbeitgeber herausgegeben werden.

 

LAG Hamburg 3 Sa 17/22

Artikel: dz

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