Die Entscheidung der Woche

von Denise Zangenfeind |

Mit Urteil vom 20.06.2023 entschied das BAG über die Höhe der betrieblichen Altersversorgung bei Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit.

 

Das Gericht entschied, dass es sich um keine unzulässige Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten handelt, wenn eine endgehaltsbezogene Versorgungszusage für den Fall eines Wechsels des Beschäftigungsgrades auf den durchschnittlichen Beschäftigungsgrad der letzten 10 Jahre vor dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis abstellt.

 

Es begründete seine Entscheidung mit dem Sinn und Zweck endgeltbezogener Betriebsrenten. Diese dienen dem legitimen Ziel der Erhaltung des letzten im Erwerbsleben erarbeiteten Lebensstandards im Ruhestand. Hierfür eine Betrachtung des Zeitraums der letzten 10 Jahre vor Eintritt in den Ruhestand vorzunehmen sei zulässig und benachteilige den Teilzeitarbeitende nicht übermäßig.

 

BAG 3 AZR 221/22

Artikel: dz

Quelle: becklink 2027461

 

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