Die Entscheidung der Woche

von Denise Zangenfeind |

Mit Beschluss vom 09.05.2023 entschied das OLG Saarbrücken über die Anwendung der gesetzlichen Erbfolge bei bloßer Nachlassverteilung im Testament.

 

Die Erblasserin hat in dem dem Urteil zugrunde liegenden Fall hat die Erblasserin die frühere Einsetzung ihrer Abkömmlinge als Erben für ungültig erklärt und anschließend ihre Anwesen genau zugewiesen und angeordnet, „das Bargeld“ solle auf ihre drei Abkömmlinge verteilt werden. Weitergehende Bestimmungen nahm sie nicht vor, obwohl der Nachlass nicht erschöpft war.

 

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass trotz der Ungültigkeitserklärung der früheren Einsetzungen ihrer Abkömmlinge, trotzdem im Einzelfall eine Auslegung dahingehend geboten sein kann, dass es bei der gesetzlichen Erbfolge verbleiben soll. Es sei zu berücksichtigen, dass der Sprachgebrauch nicht immer so exakt sei, dass der Erklärende mit seinen Worten genau das unmissverständlich wiedergibt, was er zum Ausdruck bringen wollte. Eine Erbeinsetzung kann trotz Zuwendung nur einzelner Gegenstände anzunehmen sein, wenn nur Vermächtnisnehmer vorhanden wären und nicht anzunehmen ist, dass der Erblasser überhaupt keine Erben berufen und seine Verwandten oder seinen Ehegatten als gesetzliche Erben gänzlich ausschließen wollte.

 

OLG Saarbrücken 5 W 28/23

Artikel: dz

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