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Die Entscheidung der Woche

von Denise Zangenfeind |

Mit Beschluss vom 16.01.2023 entschied das OLG Brandenburg über die Voraussetzungen für eine wirksame Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments auf nicht miteinander verbundenen Blättern.

 

Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass es unschädlich sein kann, wenn Niederschrift eines gemeinschaftlichen Testaments auf mehreren, miteinander nicht verbundenen Blättern erfolgt. Erforderlich ist nur, dass diese einen inhaltlichen Zusammenhang bilden. Es ist nicht einmal eine einheitliche Errichtung erforderlich; ein zu verschiedenen Zeiten errichtetes Testament kann auf unterschiedlichen Materialien niedergelegt werden. Die Blätter müssen sich aber inhaltlich als Ganzes darstellen; sei es durch fortlaufende Nummerierung oder nur fortlaufenden Text.

 

Es ist auch nur eine einmalige Unterschrift erforderlich, die sich auf dem letzten Blatt befinden muss.

 

OLG Brandenburg 3 W 113/22

Artikel: dz

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