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Die Entscheidung der Woche

von Denise Zangenfeind |


Mit Urteil vom 28.06.2023 entschied der BFH über die Abweichung der Besteuerung von Vor- und Nacherbschaft vom Zivilrecht.

Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass die erbschaftsteuerliche Behandlung der Vor- und Nacherbschaft in zulässiger Weise von dem Zivilrecht abweicht und verfassungsgemäß ist.  Die dem Gesetzgeber durch Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG übertragene Bestimmung von Inhalt und Schranken des Erbrechts eröffnet i weitreichende Gestaltungsbefugnis. Die Erbrechtsgarantie gewährleistet nicht das unbedingte Recht, das vorhandene Eigentum von Todes wegen ungemindert auf Dritte zu übertragen; die Möglichkeiten des Gesetzgebers zur Einschränkung des Erbrechts sind, weil sie an einen Vermögensübergang anknüpfen, weitergehend als die zur Einschränkung des Eigentums .

Ferner führte es aus, dass ein Testamentsvollstrecker nicht notwendig zum Verfahren des Steuerschuldners beizuladen ist. Eine solche unterlassene Beiladung stellt nach den Ausführungen des Gerichts keinen Verfahrensmangel dar.

BFH II B 79/22
Artikel: dz

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