Die Entscheidung der Woche
von Daniele Pugliese |
Das Thüringer Oberlandesgericht hat kürzlich entschieden, dass eine Wiederverheiratung die Erbfolge maßgeblich beeinflussen kann. Der Fall dreht sich um ein gemeinschaftliches Testament eines Ehepaares, in dem ihr Sohn als Nacherbe und Vollerbe eingesetzt wurde – jedoch mit einer entscheidenden Klausel: Sollte der überlebende Ehepartner erneut heiraten, tritt der Nacherbfall ein.
Nach dem Tod der Ehefrau heiratete der Ehemann erneut und setzte seine neue Ehefrau per Testament als Alleinerbin ein. Der Sohn aus erster Ehe argumentierte, dass das ursprüngliche Testament weiterhin gültig sei und seine Erbeinsetzung nicht aufgehoben werden könne. Das Gericht entschied jedoch anders: Die sogenannte Wiederverheiratungsklausel habe zur Folge, dass der Erblasser nicht mehr an das ursprüngliche Testament gebunden war. Daher konnte er über sein Erbe neu verfügen und seine zweite Ehefrau als Alleinerbin einsetzen.
Diese Entscheidung zeigt, wie wichtig eine präzise Testamentgestaltung ist. Wer eine bestimmte Erbfolge sichern möchte, sollte klare Formulierungen verwenden und sich bewusst machen, dass Wiederverheiratungsklauseln weitreichende Folgen haben können.
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Urteil: OLG Jena, 25.03.2024; ZErb, ErbR 1-2025