Die Entscheidung der Woche
von Daniele Pugliese |
Das OLG Stuttgart (Beschl. v. 23.5.2024 – 15 UF 23/24) entschied, dass deutsche Gerichte für einen Grundbuchberichtigungsanspruch international zuständig sind, wenn eine Immobilie in Deutschland belegen ist. Im konkreten Fall hatte ein polnischer Staatsangehöriger während der Ehe eine Immobilie in Deutschland erworben. Seine frühere Ehefrau begehrte die Berichtigung des Grundbuchs, da nach polnischem Recht die Gütergemeinschaft galt. Problematisch war, dass ein polnisches Gericht nachträglich die Gütertrennung rückwirkend auf einen Zeitpunkt vor dem Kauf angeordnet hatte. Das OLG wies den Antrag zurück, da das Grundbuch nicht unrichtig sei – zum Kaufzeitpunkt war der Ehemann aufgrund der rückwirkenden Gütertrennung Alleineigentümer. Die Entscheidung verdeutlicht, dass eine nachträgliche Änderung des Güterstands nicht automatisch zur Grundbuchberichtigung führt.
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Urteil: OLG Stuttgart, Beschluss vom 23.05.2024, Az. 15 UF 23/24; FamRZ 2025 Heft 3