Die Entscheidung der Woche
von Daniele Pugliese |
Das Oberlandesgericht Hamm (Beschluss vom 26.04.2024 – 10 W 114/23) hat die Unwirksamkeit eines Testaments wegen Testierunfähigkeit des Erblassers bestätigt. Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger stellte fest, dass der Erblasser aufgrund einer fortgeschrittenen Alzheimer-Erkrankung und weiterer neurologischer Beeinträchtigungen nicht mehr in der Lage war, eine freie und überlegte letztwillige Verfügung zu treffen. Laienhafte Einschätzungen Dritter wurden als unerheblich gewertet, da sie die medizinisch fundierte Expertise des Sachverständigen nicht entkräften konnten. Die Entscheidung unterstreicht die hohen Anforderungen an die Beweisführung in Fällen der Testierunfähigkeit.
Beschluss: OLG Hamm, 10 W 114/23, 26.04.2024; NJW 2025, 687
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