Die Entscheidung der Woche

von Daniele Pugliese |

Der BGH (Beschluss vom 13.06.2024 – V ZR 178/23) hat die strengen Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision im Erbrecht bestätigt. Eine Nichtzulassungsbeschwerde hat nur Erfolg, wenn der Fall grundsätzliche Bedeutung hat oder der Rechtsfortbildung dient – die Wiederholung von Tatsachenfragen genügt nicht. Zudem entschied der BGH, dass der Tod eines Miterben nicht zwingend zur Gesamtaussetzung des Verfahrens führt.

Beschluss: BGH, V ZR 178/23, 13.06.2024

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