Die Entscheidung der Woche

von Daniele Pugliese |

Mit Beschluss vom 27.08.2024 (Az. 2 Wx 144/24) hat das Oberlandesgericht Köln die Anforderungen an die Ausschlagung einer Erbschaft durch einen Betreuer erneut geschärft. Danach ist eine Ausschlagung nur wirksam, wenn die Genehmigung des Betreuungsgerichts vor Abgabe der Erklärung erteilt wurde. Ein nachträglicher Genehmigungsversuch bleibt unbeachtlich. Darüber hinaus betont das Gericht, dass der Betreuer positive Kenntnis von der Genehmigung haben muss – eine bloß objektive Erteilung genügt nicht.

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Fundstelle:ZErB 2025, Heft 03 S. 112; OLG Köln, Beschluss vom 27.08.2024 - 2 Wx 144/24

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