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Die Entscheidung der Woche

von Denise Zangenfeind | #Arbeitsrecht #Schadensersatz #Versetzung #Reisekosten #Arbeitnehmer #Arbeitgeber #Verschulden

Mit Urteil vom 28.11.2019 entschied das BAG über einen Schadensersatzanspruch wegen einer unwirksamen Versetzung.

Der Abreitgeber ist hiernach gem. §280 I BGB zum Ersatz der zusätzlichen Reisekosten des Arbeitnehmers verpflichtet. Diese erstrecken sich auf sämtliche Fahrtkosten von der Wohnung des Arbeitnehmers bis zu der Stelle, an die er versetzt wurde.

Eine unwirksame Versetzung durch den Arbeitgeber stellt eine schuldhafte Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten dar.

Dieser Anspruch ist auch nicht wegen eines etwaigen Mitverschuldens gem. §254 I BGB ausgeschlossen.

Eine Bindung des Arbeitnehmers besteht zwar nach der Rechtsprechung gem. §106 S. 1 GewO, §315 BGB an unbillige Weisungen nicht, wenn der Arbeitnehmer sie nicht trotz ihrer Unbilligkeit akzeptiert.

Dem Arbeitnehmer ist es jedoch regelmäßig nicht zumutbar, der Versetzung, deren Wirksamkeit oder Unwirksamkeit zu diesem Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig geklärt ist, nicht nachzukommen. Er muss sich nicht der Gefahr arbeitsrechtlicher Sanktionen aussetzen.

BAG 8 AZR 125/18
Artikel: dz

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