Die Entscheidung der Woche
von Daniele Pugliese |
Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Beschluss vom 3. Februar 2025 (Az. 10 W 102/24) entschieden, dass die vier Kinder eines Erblassers jeweils zu gleichen Teilen Erben geworden sind. Streitpunkt war ein gemeinschaftliches Testament, in dem zwar eine Immobilie einzelnen Familienmitgliedern zugewandt wurde, die Erbeinsetzung jedoch ausdrücklich alle Kinder betraf. Das Gericht stellte klar, dass solche Zuwendungen als Vermächtnisse oder Teilungsanordnungen zu verstehen sind und nicht automatisch eine Alleinerbeneinsetzung bedeuten.
Zudem stellte das OLG klar, dass ein Ersatztestamentsvollstrecker nicht eingesetzt werden kann, wenn dies im Testament nicht vorgesehen ist. Die Benennung war allein auf den Sohn beschränkt, der das Amt abgelehnt hatte.
Die Entscheidung verdeutlicht, wie wichtig präzise Formulierungen im Testament sind, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden und den letzten Willen rechtssicher umzusetzen.
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Fundstelle: OLG Hamm Az. 10 W 102/24; NJW 2025 Heft 36 S.2638

