Die Entscheidung der Woche
von Daniele Pugliese |
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 13. November 2025 klargestellt, dass Rechtsanwälte ihre Mandanten deutlich auf die Aussichtslosigkeit eines Klageantrags hinweisen müssen. Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob der Mandant rechtsschutzversichert ist oder die Prozesskosten selbst trägt.
Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Anwältin für ihre Mandanten gegen eine Sparkasse geklagt und dabei auch einen Antrag gestellt, den der Rechtsschutzversicherer später für rechtlich aussichtslos hielt. Durch diesen Antrag stiegen Streitwert und Prozesskosten erheblich. Nachdem der Versicherer die Kosten übernommen hatte, verlangte er Schadensersatz von der Anwältin. Der BGH bestätigte, dass Anwälte Chancen und Risiken eines Prozesses verständlich darstellen müssen. Ist ein Antrag praktisch chancenlos, muss das klar gesagt werden. Der Mandant soll auf dieser Grundlage selbst entscheiden können, wie er vorgeht.
Ebenso wichtig: Eine Rechtsschutzversicherung entlastet den Anwalt nicht. Auch versicherte Mandanten haben Anspruch auf ehrliche und vollständige Beratung. Der Versicherer muss anwaltliche Fehler zudem nicht kontrollieren und trifft deshalb regelmäßig kein Mitverschulden.
Die Entscheidung stärkt damit sowohl Mandantenrechte als auch die anwaltlichen Beratungspflichten. Wer unnötige oder aussichtslose Anträge stellt, riskiert Haftungsansprüche.
Fundstelle: BGH 13.11.2025 - IX ZR 103/23; NJW 2026 Heft 15, S. 1070
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