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Die Entscheidung der Woche

von Denise Zangenfeind | #Erbe #Erbschein #Verfahren #DNA #Verwandschaft #Feststellung #Beweis

Mit Beschluss vom 22.01.2020 entschied das OLG Düsseldorf über den Nachweis eines gesetzlichen Erbrechts im Erbscheinsverfahren.

Andere Beweismittel als Urkunden genügen danach nur, wenn diese nicht oder nur mit unverhältnismäßigen Schwierigkeiten zu beschaffen sind.

Diese anderen Beweismittel müssen ähnlich klare und verlässliche Schlussfolgerungen ermöglichen wie eine öffentliche Urkunde. Die Schwelle der Überzeugung des Nachlassgerichts von den den Antrag begründenden Tatsachen wird dabei nicht herabgesetzt.

Auch kann eine DNA-Ermittlung zur Aufklärung der Verwandschaftsverhältnisse nicht durchgeführt werden.

Eine gerichtliche Klärung der Abstammung ist dem Verfahren nach §169 FamFG vorbehalten. Eine nur inzidente Überprüfung in Verfahren anderer Art ist grundsätzlich unzulässig und wenn überhaupt nur in Ausnahmefällen möglich.

OLG Düsseldorf I-3 Wx 162/16
Artikel: dz

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