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Die Entscheidung der Woche

von Denise Zangenfeind | #Corona #Wiesbaden #Hessen #Covid-19 #Mund-Nasen-Schutz #Schule #Unterricht #Empfehlung #Maske #Corona-Warn App #Eilantrag

Mit Beschluss vom 24.08.2020 entschied das Verwaltungsgericht Wiesbaden, dass eine Schule keine "dringende Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Unterricht" aussprechen darf.

Das Gericht gab dem Eilantrag eines Schülers teilweise statt, der sich gegen diese Empfehlung und gegen eine Empfehlung zur Installation der Corona Warn-App wendete.

Die Schule sei zwar verpflichtet, einen eigenen Hygieneplan aufzustellen und darin innerschulische Verfahrensweisen aufzustellen. Jedoch legt die aktuelle Verordnung fest, dass eine Maske im Unterricht gerade nicht zwingend zu tragen ist, sondern nur auf dem übrigen Schulgelände. Das Tragen einer Maske im Unterricht solle daher nicht Regelfall sein. Eine Abweichungskompetenz habe eine einzelne Schule hierbei nicht.

Auch gehe die dringende Empfehlung der Schule über eine Bitte oder einfache Empfehlung hinaus; die Schüler im Falle einer Abweichung mit hoher Wahrscheinlichkeit mit diskriminierendem Verhalten durch die Lehrer zu rechnen.

Den Eilantrag hinsichtlich der Empfehlung zur Installation der Corona-Warn-App lehnte das Gericht hingegen mit der Begründung ab, dass es sich hierbei nur um eine Empfehlung und nicht um eine Verpflichtung handle.


VG Wiesbaden 6 L 938/20.WI
Artikel: dz

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