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Die Entscheidung der Woche

von Denise Zangenfeind | #Dr.Keil #Erbrecht #Arbeitsrecht #Darmstadt #Corona #Beherbergungsverbot #Eilantrag #Hotel #Gäste #Reise #Grundrecht #Freizügigkeit

Der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom 15.10.2020 einem Eilantrag gegen das Beherbergungsverbot stattgegeben.

Das Beherbergungsverbot galt bis dahin für Gäste aus innerdeutschen Risikogebieten. Als solches werden Regionen innerhalb Deutschlands eingestuft, in denen 50 oder mehr neue Corona-Fälle je 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen registriert wurden.

Das Gericht begründete, dass ein solches Beherbergungsverbot gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstoße. Es stelle einen unangemessenen Eingriff in das Grundrecht auf Freizügigkeit dar.

Wenig später erklärte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg das Beherberungsverbot in Niedersachsen ebenfalls für rechtswidrig. In Sachsen und im Saarland hingegen nahmen die Landesregierungen das Beherberungsverbot von sich aus zurück. Der saarländische Ministerpräsident begründet dies ebenfalls mit einer Unverhältnismäßigkeit; im Gegensatz zum Sommer, als es nur wenige Risikogebiete innerhalb Deutschlands gab, seien nun Millionen Bürger betroffen. Das Risiko trage aus jetziger Sicht nicht mehr dazu bei, das Infektionsgeschehen positiv zu beeinflussen.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Az. 1 S 3156/20
ergänzende Quelle: FAZ
Aritkel: dz

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