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Die Entscheidung der Woche

von Denise Zangenfeind | #Dr.Keil #Erbrecht #Arbeitsrecht #Darmstadt #Ehe #Scheidung #Versorgungsausgleich #Krise #Inhaltskontrolle #Ehevertrag #Sittenwidrig

Mit Beschluss vom 27.05.2020 entschied der BGH über den Ausschluss des Versorgungsausgleichs in einer Scheidungsfolgenvereinbarung.

Das Gericht entschied, dass ein vollständiger Ausschluss des Versorgungsausgleichs bei in einer Ehekrise oder bei im Zusammenhang mit einer beabsichtigten Scheidung geschlossenen Eheverträgen nicht sittenwidrig ist, wenn ein nach der gesetzlichen Regelung stattfindender Versorgungsausgleich von beiden Ehegatten nicht gewollt ist und dies mit den Gründsätzen des Versorgungsausgleichs vereinbar ist.

Zwar stellt ein unausgewogener Vertragsinhalt ein Indiz für eine unterlegene Verhandlungsposition eines Ehegatten dar, jedoch müssen weitere Umstände (wie etwa die Ausnutzung einer Zwangslage, soziale oder wirtschaftliche Abhängigkeit oder intellektuelle Unterlegenheit) erkennbar sein, um eine Sittenwidrigkeit begründen zu können.

In der Regel ist jedenfalls dann kein Raum für eine Ausübungskontrolle, wenn der Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit dem Zeitpunkt des Scheiterns der Ehe praktisch identisch ist.

BGH XII ZB 447/19
Artikel: dz

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