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Das moderne Erbrecht im Einfluss der sozialen Medien

von Denise Zangenfeind | #Dr.Keil #Erbrecht #Arbeitsrecht #Darmstadt #Facebook #Zwangsvollstreckung #Erben #Zugang #Konto #USB

Mit Beschluss von 27.08.2020 entschied der BGH über die Auslegung eines Verstreckungstitels.

Zugrunde lag ein Titel, der die Schuldnerin (eine Betreiberin eines sozialen Netzwerkes) verpflichtete, den Erben einer verstorbenen Teilnehmerin an dem Netzwerk Zugang zu dem vollständigen Benutzerkonto und den darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalten zu gewähren. Die Schuldnerin übermittelte lediglich einen USB-Stick.

Der BGH entschied nun, dass dies nicht ausreiche. Der Zugang zum vollständigen Benutzerkonto beinhalte die Möglichkeit der Gläubigern, vom Kontoinhalt auf die selbe Art und Weise Kenntnis nehmen zu können, wie es auch die Erblasserin tat.

Eine solche Verpflichtung habe sich bereits aus dem Tenor des Titels ergeben. Ergänzend müssten jedoch auch die Entscheidungsgründe zur Auslegung herangezogen werden und unter bestimmten Voraussetzungen sogar die Antrags- oder Klagebegründung und der Parteivortrag.

Umstände, die außerhalb des Titels liegen, seien hingegen grundsätzlich nicht heranzuziehen.
Das Prozessgericht, das über einen Titel entscheidet, den es selbst erlassen hat, kann jedoch auch sein Wissen aus dem Erkenntniserfahren berücksichtigen.

BGH III ZB 30/20
Artikel: dz

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