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Die Entscheidung der Woche

von Denise Zangenfeind | #Dr.Keil #Erbrecht #Arbeitsrecht #Corona #Pandemie #Schule #Prüfung #Bewertung

Mit Beschluss vom 20.08.2020 entschied das OVG Münster über die Bewertung von schulischen Leistungen während der Corona-Pandemie.

Das Gericht ist der Ansicht, dass ein Unterrichtungsumfang von acht Doppelstunden in sechs Unterrichtswochen eine ausreichende Bewertungsgrundlage für eine schulische Leistung vor der Entscheidung über die Zulassung zum Abitur sein kann.

Eine solche Beurteilung stehe auch im Einklang mit höchstrichterlicher Rechtsprechung zu der Frage, welche Anforderungen an eine zuverlässige Bewertungsgrundlage zu stellen sind. Die Zuordnung einer Prüfungsleistung zu einer Note ist danach das Ergebnis einer Vielzahl fachlicher und prüfungsspezifischer Wertungen, deren komplexe Gewichtung aufgrund der aufgabenbezogenen Bewertungsmaßstäbe im Beurteilungsspielraum des Prüfers liegt.

Mit gleichem Beschluss stellte das Gericht auch fest, dass sich ein Prüfling im Rahmen der Bewertung seiner Prüfungsleistung nur dann erfolgreich auf Mängel in seiner Ausbildung berufen kann, wenn er sie bereits vor der Prüfung geltend gemacht hat.


OVG Münster 19 B 1076/20
Artikel: dz

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