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Die Entscheidung der Woche

von Denise Zangenfeind | #Dr.Keil #Erbrecht #Arbeitsrecht #EuGH #Diesel #Fahrzeug #Auto #Abgas #Software #Emissionen

Mit Urteil vom 17.12.2020 entschied der EuGH über die Illegalität einer Abgas-Software bei Dieselwagen. Zu Grunde lag die Vorlage eines französischen Gerichts.

Der EuGH musste zunächst enscheiden, ob es sich bei der Software um eine nach dem EU-Recht grundsätzlich verbotene Abschalteinrichtung handelt. Die konkrete Software ermöglicht es, Phasen der Zulassungstests der Pkw zu erkennen und infolgedessen die Funktion des AGR-Systems so anzupassen, dass die vorgeschriebene Emissionsobergrenze eingehalten wird. Im normalen Fahrbetrieb hingegen deaktiviert sie sich, was zu mehr Stickoxid-Emissionen führt. Im Ergebnis wurde die Software als Abschalteinrichtung eingestuft.

Eine solche ist jedoch ausnahmsweise nicht verboten, wenn sie nötig ist, um den Motor vor einer Beschädigung oder einem Unfall zu schützen oder aber um den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten.

Das Gericht setzt der Ausnahme allerdings enge Grenzen. Es reicht nicht, den Verschleiß oder die Verschmutzung des Motors zu verhindern; vielmehr muss die Abschalteinrichtung vor plötzlichen und außergewöhnlichen Schäden schützen und nur bei einem unmittelbarem Risiko mit konkreter Gefahr abschalten. Dies war hier nicht der Fall.

EuGH C-693/18,
Quelle: BeckRS 2020, 35477
Artikel: dz

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