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Die Entscheidung der Woche

von Denise Zangenfeind | #Dr.Keil #Erbrecht #Arbeitsrecht #Notar #Testament #Verschwiegenheitspflicht #Inhalt #Aufsichtsbehörde #Erben

Mit Urteil vom 20.07.2020 entschied der BGH über die Befreiung von der Verschwiegenheitspflicht eines Notars zum Inhalts eines Testaments.

Die Aufsichtsbehörde hat im Rahmen des §18 Abs. 2 Hs. 2 BNotO nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, ob der Erblasser bei verständiger Würdigung der Sachlage eine Befreiung von der Verschwiegenheitspflicht erteilen würde oder ob unabhängig hiervon durch den Todesfall das Geheimhaltungsinteresse entfallen ist.

Die Entscheidung ist allerdings auf die tatsächliche Befreiung von der Verschwiegenheitspflicht beschränkt. Sie erstreckt sich nicht darauf, ob der nunmehr befreite Notar hiervon Gebrauch machen muss oder gar darauf, wie er die erstrebten Informationen zu beschaffen hätte.

BGH NotZ(Brfg) 1/19
Artikel: dz

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