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Die Entscheidung der Woche

von Denise Zangenfeind | #Dr.Keil #Erbrecht #Arbeitsrecht #Miterben #Titel #Vollstreckung #Ausfertigung

ENTSCHEIDUNG DER WOCHE

Mit Urteil vom 04.11.2020 entschied der BGH über die vollstreckbare Ausfertigung eines Titels für einen einzelnen Miterben.

Er kam zu dem Schluss, dass der Miterbe, der allein oder mit anderen Miterben Titelgläubiger eines Anspruchs ist, welcher dem Nachlass angehört, auch die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung dieses Titels verlangen kann.

Weiterhin nahm er zu der umstrittenen Frage Stellung, ob der Miterbe auch eine vollstreckbare Ausfertigung verlangen kann, die als Gläubiger ausschließlich ihn ausweist.

Teilweise wird dies mit der Begründung verneint, der Miterbe könne schließlich nur Leistung an alle Miterben verlangen.

Der BGH hingegen bejahte die Frage und begründete dies mit dem Sinn und Zweck des §2039 S.1 BGB. Dieser ist es, jedem Miterben zu ermöglichen, unabhängig von den weiteren Miterben einen zum Nachlass gehörenden Anspruch einzufordern, einzuklagen und im Wege der Zwangsvollstreckung durchzusetzen.

BGH VII ZB 69/18
Artikel: dz

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