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Die Entscheidung der Woche

von Denise Zangenfeind | #Dr.Keil #Erbrecht #Arbeitsrecht #Rechtsanwalt #Frist #Verschulden #Rechtsbehelfsbelehrung #Rechtsmittel

Mit Beschluss vom 25.11.2020 entschied der BGH über die Versäumung einer Rechtsmittelfrist bei unrichtiger Rechtsbehelfsbelehrung.

Wird eine Rechtsmittelfrist versäumt, so liegt ein Verschulden auch dann vor, wenn die Rechtsbehelfsbelehrung unrichtig war, sofern diese so offenkundig falsch war, dass sie nicht einmal den Anschein der Richtigkeit zu erwecken vermochte; so der BGH.

Dies sei bespielsweise dann der Fall, wenn der Fehler in keiner Weise nachvollziehbar ist und sich das Vorliegen eines Versehens offensichtlich aufdrängen muss.

Gerade von einem Rechtsanwalt muss erwartet werden, dass er die Grundzüge des Verfahrensrecht und des Rechtsmittelsystems in der jeweiligen Verfahrensart kennt. Sein Vertrauen in die Richtigkeit der Rechtsbehelfsbelehrung ist nur dann geschützt, wenn die inhaltlich fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung zu einem unvermeidbaren, zumindest aber zu einem nachvollziehbaren und daher verständlichen Rechtsirrtum des Rechtsanwalts geführt hat.


BGH XII ZB 256/20
Artikel: dz

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