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Die Entscheidung der Woche

von Denise Zangenfeind | #Dr.Keil #Erbrecht #Arbeitsrecht #EuGH #Gericht #Zuständigkeit #Vertrag #Arbeitnehmer #Arbeitgeber

Mit Urteil vom 25.02.2021 entschied der EuGH über die Gerichtszuständigkeit für eine Lohnzahlungsklage eines Arbeitnehmers mit Wohnsitz in Österreich und Arbeitsort in Deutschland.

Die Bestimmungen über die Zuständigkeit für individuelle Arbeitsverträge in der Brüssel Ia-VO sind danach dahingehend auszulegen, dass diese auf die Klage eines Arbeitnehmers (AN) mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat gegen einen Arbeitgeber (AG) mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat auch dann anzuwenden sind, wenn der Vertrag im Wohnsitzmitgliedstaat des AN ausgehandelt und geschlossen wurde und vorsah, dass sich der Ort für die Erbringung der Arbeitsleistung im Mitgliedstaat des AG befindet, auch wenn die Arbeitsleistung aus einem dem AG zuzurechnenden Grund nie erbracht wurde.

Dies gilt unabhängig davon, ob nationale Regelungen für den AN vorteilhafter wären. Bei den entsprechenden Regeln der Brüssel Ia-VO handelt es sich um abschließende Regelungen mit der Ziel, einheitliche Regeln für die internationale gerichtliche Zuständigkeit zu schaffen.

EuGH C-804/19
Artikel: dz

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