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Die Entscheidung der Woche

von Denise Zangenfeind | #Dr.Keil #Erbrecht #Arbeitsrecht #Befristung #Unzumutbar #Arbeitgeber #Arbeitnehmer

Mit Urteil vom 16.09.2020 entschied das BAG über eine sachgrundlose Befristung im Fall einer Vorbeschäftigung.

Das Verbot des §14 Abs. 2 S. 2 TzBfG gilt nach der Entscheidung des Gerichts nicht unbeschränkt. Wegen der bindenden Enscheidung des BVerfG ist dieser verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass das Verbot nicht greift, sofern dies für die Parteien im Einzelfall unzumutbar wäre. Dies ergibt sich daraus, dass §14 Abs. 2 S. 2 TzBfG das Grundrecht des Art. 12 GG und die Vertragsfreiheit der Parteien erheblich einschränkt.

Eine solche Unzumutbarkeit ist etwa in den Fällen gegeben, in denen die Vorbeschäftigung gänzlich anderer Art war. Das BVerfG zählt aber außerdem Fälle auf, in denen die Vorbeschäftigung sehr lange zurück liegt oder nur von sehr kurzer Dauer gewesen ist.

Letztlich bedarf es jedoch stets einer Würdigung des Einzelfalls.

BAG 7 AZR 552/19
Artikel: dz

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