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Die Entscheidung der Woche

von Denise Zangenfeind | #Dr.Keil #Erbrecht #Arbeitsrecht #Testament # Auslegung #Ersatzerbe #Anwachsung

Mit Beschluss vom 22.06.2020 entschied das KG über eine Testamentsauslegung hinsichtlich der Anwachsung oder Ersatzerbschaft bei Wegfall eines (Schluss-)Miterben.

Ist ein Erbe nicht als solcher im Testament bezeichnet, so ist der Wille entscheidend, den Bedachten als Gesamtrechtsnachfolger einzusetzen. Die Bestimmung den Hausstand aufzulösen und die Organisation der Beerdigung zu übernehmen stehen hiermit in keinem Zusammenhang.

Im Falle des Wegfalls eines Miterben muss das Testament dahingehend überprüft werden, ob eine Ersatzerbschaft angeordnet ist, welche eine Anwachsung verdrängt.

In diesem Zusammenhang stellte das Gericht klar, dass die Auslegungsregel des §2069 BGB nicht analog in der Seitenlinie anwendbar ist. Es handelt sich lediglich um eine Ausprägung allgemeiner Lebenserfahrung; für eine entsprechende Analogie fehle jedoch die Erfahrungsgrundlage.

KG 19 W 91/19
Artikel: dz

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