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Die Entscheidung der Woche

von Denise Zangenfeind | #Dr.Keil #Erbrecht #Arbeitsrecht #Betreuer #Testament #Sittenwidrigkeit #Nichtig

Mit Urteil vom 07.01.2021 entschied das OLG Celle über die Sittenwidrigkeit eines zugunsten eines Berufsbetreuers errichteten Testaments.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass ein notarielles Testament zugunsten eines Berufsbetreuers und eines „Seniorenbetreuers“ sittenwidrig sein kann, wenn der Berufsbetreuer seine gerichtlich verliehene Stellung und seinen Einfluss auf einen älteren, kranken und alleinstehenden Erblasser dazu benutzt, gezielt auf den leicht beeinflussbaren Erblasser einzuwirken und ihn dazu zu bewegen, vor einem von ihm herangezogenen Notar zugunsten des Betreuers letztwillig zu verfügen.

Es weist darauf hin, dass §138 BGB für alle Rechtsgeschäfte, auch für Verfügungen von Todes wegen, gilt, und dies nicht nur hinsichtlich des Inhalts, sondern auch der Umstände des Zustandekommens.

Selbstverständlich ist jedoch eine Betrachtung im Einzelfall erforderlich. Es ist jedoch weder ein Bewusstsein der Sittenwidrigkeit, noch eine Schädigungsabsicht nötig, um die Nichtigkeit durch Sittenwidrigkeit herbeizuführen. Es genügt, wenn der Handelnde die Tatsachen kennt, aus denen sich die Sittenwidrigkeit ergibt.

OLG Celle 6 U 22/20
Artikel: dz

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