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Die Entscheidung der Woche

von Denise Zangenfeind | #Dr.Keil #Erbrecht #Arbeitsrecht #Erbengemeinschaft # Schenkung #Miterbe #Verjährung #Hemmung

Mit Urteil vom 10.03.2021 entschied der BGH, dass es keine Geltendmachung des Anspruchs aus einer beeinträchtigenden Schenkung durch eine Miterbin für die Erbengemeinschaft gibt.

 

Das Gericht stellte dabei klar, dass der Herausgabeanspruch aus § 2287 Abs. 1 BGB nicht zum Nachlass gehört.

 

Für den Fall, dass mehrere Vertragserben oder auch mehrere bindend eingesetzte Schlusserben vorhanden sind, steht der Anspruch des §2287 Abs. 1 BGB nicht den Erben gemeinschaftlich zu, sondern jedem von ihnen persönlich, und zwar zu einem seiner Erbquote entsprechenden Bruchteil.

 

Im gleichen Fall stellte sich die Frage, ob eine auf §812 BGB gestützte Klage gleichzeitig auch die Verjährung des Anspruchs des §2281 Abs. 1 BGB hemmt. Im Ergebnis kam es hierauf im vorliegenden Fall nicht an, es ist jedoch davon auszugehen, dass dies nicht der Fall ist.

 

BGH IV ZR 8/20

Artikel: dz

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