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Die Entscheidung der Woche

von Denise Zangenfeind | #Dr.Keil #Erbrecht #Arbeitsrecht #Testament #Kopie #Beweis

Mit Beschluss vom 12.03.2021 entschied das OLG Düsseldorf darüber, ob die gesetzliche Erbfolge zum Zuge kommt, wenn ein Testament ausschließlich in Kopie vorliegt.

Im Ergebnis kam das Gericht dazu, dass, sofern der vorgelegten Kopie ein vom Erblasser eigenhändig geschriebenes und unterschriebenes Testament mit aus der Kopie ersichtlichen Inhalt zugrunde liegt und es sich nicht feststellen lässt, dass der Erblasser das Original mit Widerrufsabsicht vernichtet hat, die gesetzliche Erbfolge nicht zwingend eingreift.

Zur Begründung führt es an, dass die Wirksamkeit einer letztwilligen Verfügung nicht dadurch berührt wird, dass die Testamentsurkunde ohne Willen und Zutun des Erblassers vernichtet worden, verloren gegangen oder sonst nicht auffindbar ist.

Kann das Testament im Original nicht mehr vorgelegt werden, so kann der Beweis auch mit anderen Mitteln dargetan werden.

OLG Düsseldorf I-3 Wx 151/20
Artikel: dz

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