Rechtsanwaltskammer
Frankfurt am Main –
Diese Kanzlei bildet aus!

Die Entscheidung der Woche

von Denise Zangenfeind | #Dr.Keil #Erbrecht #Arbeitsrecht #Österreich #Aufenthalt #Krankheit #Mitgliedstaat

 

Mit Beschluss vom 26.05.2021 entschied der Österr. OGH über den gewöhnlichen Aufenthalt eines Erblassers im Falle eines krankheitsbedingten Aufenthalts in einem anderen Mitgliedstaat.

 

Das Gericht zieht zur Begründung der Entscheidung insbesondere EG23 und EG24 der EuErbVO heran und kommt zu dem Ergebnis, dass ein krankheitsbedingter Aufenthalt auch bei längerer Dauer nicht zwingend einen Wechsel des gewöhnlichen Aufenthalts herbeiführt.

 

Zwar führe jedoch EG24 beispielhaft nur berufliche und wirtschaftliche Gründe auch, jedoch sei für das Gericht nicht erkennbar, warum man die dort etablierten Grundsätze nicht auf einen Krankheitsfall übertragen könne. Dies gelte insbesondere dann, wenn bestimmte Behandlungen im ursprünglichen Staat des gewöhnlichen Aufenthalts nicht oder nicht in vergleichbarer Qualität durchgeführt werden oder faktische Hindernisse für deren Inanspruchnahme bestehen.

 

Das Gericht betont jedoch ausdrücklich, dass es sich bei Entscheidungen dieser Art stets um Einzelfallentscheidungen handelt.

 

OGH Österreich 2 Ob 48/21d

Artikel: dz

Zurück