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Die Entscheidung der Woche

von Denise Zangenfeind | #Dr.Keil #Erbrecht #Arbeitsrecht #EuGH #Verbraucher #Widerruf #Kreditvertrag

Mit Datum vom 09.09.2021 urteilte der EuGH über das Widerrufsrecht bei Verbraucherkreditverträgen.

Im Ergebnis hat der EuGH die Rechte von Verbrauchern und Verbraucherinnen gestärkt. Er stellte hierbei Anforderungen auf, denen entsprechende Verträge und deren Klauseln standhalten müssen, um wirksam zu sein und die Widerrufsfrist in Gang zu setzen.

Unter anderem müssen für Verzugszinsen genaue Prozentangaben gemacht werden und eine "leicht nachvollziehbare" Erläuterung für den Durchschnittsverbraucher der Berechnungsmethode von Vorfälligkeitsentschädigungen enthalten sein. Auch müssen solche Verträge klar und deutlich angeben, dass es sich um sog. verbundene Verträge handelt.

Laut dem EuGH kommt eine Verwirkung nicht in Betracht, so dass das Widerrufsrecht auch nicht ausgeschlossen ist, wenn seit dem Vertragsschluss eine erhebliche Zeit vergangen ist.

EuGH C-33/20; C-155/20; C-187/20
Artikel: dz

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