Die Entscheidung der Woche

von Denise Zangenfeind | #Dr.Keil #Erbrecht #Arbeitsrecht #Verfassung #Erbschaft #Steuer #Pause #Privatvermögen

Mit Urteil vom 06.05.2021 entschied der Bundesfinanzhof über die potentielle Erbschaftssteuerpause beim Erwerb von Privatvermögen.

 

Voraus ging das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17.12.2014, in welchem dieses entschied, dass die zum damaligen Zeitpunkt geltende Erbschaftssteuerregelung verfassungswidrig war. Gleichzeitig sagte es aber auch, dass die Regelung weiter Anwendung finden sollte, bis eine neue Regelung geschaffen sei. Als Frist setzte es dem Gesetzgeber den 30.06.2016.

 

Zum Zeitpunkt des Erbfalls (Privatvermögen) im vorliegenden Fall war die Frist bereits verstrichen, das Gesetzgebungsverfahren aber noch nicht abgeschlossen.

 

Das Gericht stellte trotzdem klar, dass Erbfälle ab dem 01.07.2016, die von Neuregelungen zuvor verfassungswidriger Normen betroffen waren, dennoch der Erbschaftssteuer unterliegen. Lediglich die Regelungen zum Erwerb von Vertriebsvermögen wurden neu geregelt, so dass von der Rechtmäßigkeit der übernommenen Regelungen für Privatvermögen auszugehen ist und gerade keine verfassungswidrige Regelung für den Fall angewendet wurde.

 

BFH II R 1/19

Artikel: dz

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