Neuer Gesetzesbeschluss
von Daniele Pugliese |
Gesetz zur Stärkung des Bundesverfassungsgerichts
Das Gesetz zur Stärkung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) wurde Ende 2024 erfolgreich verabschiedet und stellt einen entscheidenden Schritt zur langfristigen Sicherung der Unabhängigkeit und Funktionsfähigkeit des Gerichts dar. Mit der Zustimmung des Bundestages am 19. Dezember und des Bundesrates am 20. Dezember erhielt das Gesetz die erforderliche Zweidrittelmehrheit. Nach Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt tritt das Gesetz voraussichtlich am 1. April 2025 in Kraft.
Die Reform verankert zentrale Regelungen erstmals direkt im Grundgesetz. Hierzu gehören die Festlegung der Richterzahl auf 16, verteilt auf zwei Senate, sowie die Amtszeit der Richterinnen und Richter auf 12 Jahre bei einer Altersgrenze von 68 Jahren. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Stärkung der Bindungswirkung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, was dessen Autorität weiter untermauert. Außerdem wurde ein Mechanismus eingeführt, um Blockaden bei der Richterwahl zu lösen und damit die Handlungsfähigkeit des Gerichts jederzeit zu gewährleisten.
Mit diesem Gesetz wird das Bundesverfassungsgericht als Hüter der Verfassung gestärkt und besser vor politischen Eingriffen geschützt. Dies ist ein bedeutender Beitrag zur Wahrung der demokratischen Ordnung in Deutschland. Wenn Sie Fragen zu den neuen Regelungen oder deren individuellen Auswirkungen haben, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung.
Drucksache 20/12977; 20/12978
Artikel: dp