Forderungseinzug für deutsche Firmen in Italien
Prüfung anwendbares Recht
Im gewerblichen cross-border Forderungszug muss stets zu Beginn geprüft werden, welches Recht Anwendung findet. Neben dem jeweiligen Recht des Landes kann auch UN-Kaufrecht (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, kurz CISG) anwendbar sein. Möglich ist auch die Kombination mehrerer Rechte; zum Beispiel von italienischem Zivilprozessrecht und deutschem materiellen Recht.
Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Mehrere Rechtsanwälte unseres Büros sind sowohl in Italien, als auch in Deutschland zugelassen. Inswoweit können wir Ihre Forderung uneingeschränkt in beiden Ländern durchsetzen. Eröffnet ein vertraglich vereinbarter Gerichtsstand die Möglichkeit in mehrern Ländern zu klagen, so stimmen wir mit Ihnen, unter Beachtung von Kosten und Verfahrenslaufzeiten die Wahl des Gerichts ab. Selbstverständlich werden wir für Sie im Vorfeld umfassend vorgerichtlich tätig und setzen den Schuldner in Verzug; stets vor dem Hintergrund, die Sache auch außergerichtlich beizulegen.
Sprechen Sie uns an
Wenn Sie Kontakt mit uns aufnehmen wollen, dann schreiben Sie uns einfach eine E-Mail oder benutzen Sie unser Kontaktformular. Wir werden uns dann kurzfristig mit Ihnen in Verbindung setzen. Gerne rufen wir Sie zu einem vereinbarten Termin zurück.