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Die Entscheidung der Woche

von Denise Zangenfeind |

Mit Beschluss vom 23.11.2021 entschied das OLG Saarbrücken über die Anforderungen an ein Brieftestament.

 

Bekannterweise kann auch ein privatschriftliches Testament auch in einem vom Erblasser eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Brief enthalten sein, wenn er auf einem ernstlichen Testierwillen des Erblassers beruht. An den Nachweis des Testierwillens sind bei einem Brieftestament strenge Anforderungen zu stellen.

 

Im konkreten Fall hatte die Erblasserin in ihrem Brief erklärt, dass die Empfänger „[ihre Erben]“ sein sollen und sie im neuen Jahr „[zum Notar gehen werden]“. Dies erfüllt die strengen Anforderungen aber gerade nicht. Die Ankündigung, zum Notar gehen zu wollen, erhebt Zweifel daran, dass es sich bei dem Brief als solchen um eine endgültige Erbeinsetzung handeln sollte.

 

OLG Saarbrücken 5 W 62/21

Artikel: dz

 

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