Rechtsanwaltskammer
Frankfurt am Main –
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Nachlassabwicklung im Ausland

Nicht selten hinterlässt ein Erblasser heutzutage ein Ferienhaus in Frankreich, eine Cascina oder Rustico in Italien oder aber Barvermögen in den Vereinigten Staaten oder der Schweiz. Ausgestattet mit einem deutschen Erbschein stößt der Erbe dann schnell auf Hindernisse in der Nachablassabwicklung bzw. der Umschreibung der im Ausland belegenen Immobilie. Nicht selten weichen Erbquoten und Erbfolgen im Ausland von denen des deutschen Rechts ab bzw. es kommt zu einer Nachlassspaltung. Daran hat auch die Einführung der Europäischen Nachlasszeugnisses nicht in jedem Fall etwas geändert.

Als Anwälte verfügen wir über ein gut funktionierendes Netzwerk von deutschsprachigen Notaren und Rechtsanwälten Ausland. Wir kümmern uns für unsere Mandanten um die vollständige  Nachlassabwicklung im Ausland. Von der Erbscheinserteilung (acte de notoriété / certificate of inheritance / dichiarazione sostitutiva di atto di notorietà) bis hin zur Grundbuch- oder Katasteränderung.

Dabei beachten wir auch die steuerrechtlichen Aspekte (Stichwort: Doppelbesteuerung). Anhand der im jeweiligen Land geltenden Steuersätze und Regularien sorgen wir dafür, dass eine der deutschen Erbschaft- und Schenkungssteuer vergleichbare, bereits gezahlte Steuer, im Inland angerechnet wird, sodass unsere Mandanten keine doppelten Steuern entrichten müssen. Erbrechtliche Mandate mit internationalem Bezug werden in unserer Kanzlei von Herrn Rechtsanwalt Mario Filtzinger betreut.

Unser Leistungsspektrum umfasst:

  • Bestimmung von ausländischen Erbquoten und Erbstatuten
  • Korrespondenz mit ausländischen Notaren und Steuerberatern
  • Beantragung des Europäischen Nachlasszeugnisses ENZ
  • Erbschaftsannahmen und Ausschlagungen
  • Umschreibungen von Katastern und Grundbüchern
  • Auflösung von Konten und Geldtransfer ins Inland
  • Abgabe der deutschen Erbschaftssteuererklärung
  • Abgabe der italienischen Erbschaftsmeldung
  • Internationale Erbauseinandersetzungen
  • Erbteilungsklagen im In- und Ausland
  • Zwangsversteigerungen von Nachlassimmobilien
  • Nachlassverwaltung für im Ausland lebende Erben
  • Beschaffung von Urkunden und Dokumenten